1.1. Diese AGB gelten für alle Leistungen der ITworx Solutions AT GmbH (nachfolgend „Auftragnehmer") im Bereich KI-Consulting, Prozess-Automatisierung, Entwicklung von AI-Agents und Software, Workshops und Schulungen sowie laufende Betreuung und Wartung, die über henny-consulting.at angeboten werden.
1.2. Die Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 1 UGB bzw. § 1 KSchG. Ein Vertragsabschluss mit Verbrauchern ist ausgeschlossen.
1.3. Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden.
2.1. Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
2.2. Der Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung (auch per E-Mail) oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.
3.1. Consulting und Beratung: Beratungsleistungen werden, soweit nicht anders vereinbart, nach tatsächlichem Zeitaufwand zu den vereinbarten Stunden- oder Tagessätzen erbracht (Dienstleistung). Geschuldet ist ein sorgfältiges, fachgerechtes Tätigwerden, nicht ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg.
3.2. Projekte und Werkleistungen: Bei der Umsetzung von Automatisierungen, AI-Agents, Integrationen und Softwarelösungen ergibt sich der geschuldete Leistungsumfang ausschließlich aus der schriftlichen Leistungsbeschreibung bzw. dem Angebot. Änderungen und Erweiterungen bedürfen einer schriftlichen Zusatzvereinbarung (Change Request) und werden gesondert vergütet.
3.3. Workshops und Schulungen: Inhalt, Dauer, Ort bzw. Durchführungsform (vor Ort/remote) und Teilnehmerzahl ergeben sich aus der jeweiligen Vereinbarung. Bei Stornierung durch den Auftraggeber weniger als 14 Tage vor dem Termin werden 50 %, weniger als 7 Tage vor dem Termin 100 % des vereinbarten Honorars verrechnet; Ersatzteilnehmer können jederzeit gestellt werden.
3.4. Laufende Betreuung und Wartung: Umfang, Reaktionszeiten und Verrechnungsmodus (Pauschale oder Kontingent) ergeben sich aus der jeweiligen Betreuungsvereinbarung. Diese wird, sofern nicht anders vereinbart, auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von beiden Seiten unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten zum Monatsende schriftlich gekündigt werden. Nicht verbrauchte Stundenkontingente verfallen, sofern nicht anders vereinbart, mit Ablauf des jeweiligen Abrechnungszeitraums.
4.1. Umgesetzte Lösungen können auf Diensten und KI-Modellen Dritter (z. B. Cloud-, API- und Modell-Anbieter) aufbauen. Der Auftragnehmer wählt diese sorgfältig aus, übernimmt jedoch keine Haftung für deren Verfügbarkeit, Preis- und Leistungsänderungen oder die Einstellung solcher Dienste.
4.2. Ergebnisse generativer KI-Systeme sind probabilistisch. Der Auftragnehmer schuldet die fachgerechte Konzeption, Konfiguration und Prüfung der Lösung, nicht jedoch die inhaltliche Richtigkeit jedes einzelnen KI-generierten Outputs. Der Auftraggeber ist verpflichtet, KI-Ausgaben vor geschäftskritischer Verwendung angemessen zu prüfen.
4.3. Der Auftraggeber ist für die rechtskonforme Nutzung der Lösung in seinem Betrieb verantwortlich, insbesondere für die Einhaltung der DSGVO und der Verordnung (EU) 2024/1689 (AI Act) in seiner Rolle als Betreiber. Der Auftragnehmer unterstützt auf Wunsch bei der datenschutz- und AI-Act-konformen Ausgestaltung.
5.1. Der Auftraggeber stellt zeitgerecht alle erforderlichen Informationen, Unterlagen, Zugänge und Ansprechpartner zur Verfügung und schafft die notwendigen technischen und organisatorischen Voraussetzungen.
5.2. Der Auftraggeber sorgt dafür, dass er zur Bereitstellung der übergebenen Daten und Inhalte berechtigt ist, und stellt vor Eingriffen in seine Systeme eine aktuelle Datensicherung sicher, soweit diese nicht ausdrücklich beauftragt wurde.
5.3. Verzögerungen oder Mehraufwände, die durch verletzte Mitwirkungspflichten entstehen, gehen zu Lasten des Auftraggebers und werden nach Zeitaufwand verrechnet.
6.1. Alle Preise verstehen sich in Euro, netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Reise- und Nebenkosten für Einsätze vor Ort werden nach tatsächlichem Aufwand verrechnet, sofern nicht anders vereinbart.
6.2. Leistungen nach Zeitaufwand werden monatlich im Nachhinein abgerechnet; bei Projekten können Teilzahlungen nach Projektfortschritt vereinbart werden. Rechnungen sind binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.
6.3. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen für Unternehmergeschäfte (§ 456 UGB). Der Auftragnehmer ist bei Verzug berechtigt, weitere Leistungen bis zur vollständigen Zahlung zurückzubehalten.
6.4. Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur mit rechtskräftig festgestellten oder vom Auftragnehmer anerkannten Forderungen zulässig.
Liefer- und Leistungstermine sind, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, unverbindliche Planwerte. Fixgeschäfte bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung. Vom Auftragnehmer nicht zu vertretende Verzögerungen (insbesondere durch fehlende Mitwirkung, Dritte oder höhere Gewalt) verlängern die Fristen angemessen.
8.1. Werkleistungen gelten als abgenommen, wenn der Auftraggeber nicht binnen 14 Tagen nach Bereitstellung schriftlich konkrete, wesentliche Mängel rügt oder die Lösung produktiv nutzt.
8.2. Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Abnahme. Mängel sind unverzüglich, spätestens binnen 14 Tagen nach Entdeckung, schriftlich und nachvollziehbar zu rügen (§ 377 UGB). Die Vermutungsregel des § 924 ABGB wird ausgeschlossen.
8.3. Gewährleistung erfolgt nach Wahl des Auftragnehmers durch Verbesserung oder Austausch. Kein Mangel liegt vor bei Fehlern, die auf Änderungen durch den Auftraggeber oder Dritte, geänderte Drittsysteme/APIs oder nicht vereinbarte Einsatzbedingungen zurückzuführen sind.
9.1. Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die er vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat; die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist — ausgenommen Personenschäden — ausgeschlossen.
9.2. Die Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Folgeschäden und Datenverlust ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Die Haftung ist der Höhe nach mit dem Auftragswert des betroffenen Auftrags, bei Dauerschuldverhältnissen mit dem Jahresentgelt, begrenzt.
9.3. Schadenersatzansprüche verjähren binnen sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger.
10.1. Mit vollständiger Bezahlung erhält der Auftraggeber ein nicht ausschließliches, zeitlich unbeschränktes Recht, die für ihn erstellten Arbeitsergebnisse für eigene betriebliche Zwecke zu nutzen. Eine Weitergabe an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung.
10.2. Vorbestehende Werkzeuge, Frameworks, Vorlagen und Know-how des Auftragnehmers bleiben dessen Eigentum und dürfen von ihm frei weiterverwendet werden. Rechte an eingesetzter Open-Source- und Drittsoftware richten sich nach deren jeweiligen Lizenzbedingungen.
11.1. Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei geheim zu halten und nur für die Vertragserfüllung zu verwenden. Diese Pflicht besteht auch nach Vertragsende fort.
11.2. Soweit der Auftragnehmer personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet, schließen die Parteien einen Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO ab. Details zur Datenverarbeitung: siehe Datenschutzerklärung.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Auftraggeber unter Nennung von Name und Logo als Referenz anzuführen, sofern der Auftraggeber dem nicht schriftlich widerspricht.
13.1. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Verweisungsnormen. Erfüllungsort ist der Sitz des Auftragnehmers. Ausschließlicher Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht am Sitz des Auftragnehmers (Dornbirn/Feldkirch).
13.2. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform; dies gilt auch für das Abgehen vom Schriftformerfordernis.
13.3. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.